Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

1. Allgemeines und Geltungsbereich

1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen VollSicherheit, Inhaber Dawood Awad (nachfolgend „Auftragnehmer“ oder „VollSicherheit“ genannt) und dem Auftraggeber.

1.2. Die AGB gelten sowohl für Verbraucher (§ 13 BGB) als auch für Unternehmer (§ 14 BGB), es sei denn, einzelne Klauseln verweisen explizit auf eine Differenzierung.

1.3. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt.

2. Vertragsgegenstand und Vertragsschluss

2.1. Die Präsentation der Dienstleistungen auf der Webseite (www.vollsicherheit.de) stellt kein rechtlich bindendes Angebot dar, sondern eine Aufforderung zur Abgabe einer Anfrage (invitatio ad offerendum).

2.2. Ein Vertrag kommt erst zustande durch: a) Die schriftliche Auftragsbestätigung durch VollSicherheit (per E-Mail oder Post), oder b) Die beiderseitige Unterzeichnung eines Dienstleistungsvertrages/Angebots.

2.3. Gegenstand des Vertrages ist die Erbringung von Sicherheitsdienstleistungen (Bewachung nach § 34a GewO), Reinigungsarbeiten oder sonstigen vereinbarten Services. VollSicherheit schuldet die reine Dienstleistung, keinen bestimmten Erfolg, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart (z. B. bei Werkverträgen).

3. Leistungserbringung und Personal

3.1. VollSicherheit verpflichtet sich, die beauftragten Arbeiten sach- und fachgerecht auszuführen.

3.2. VollSicherheit setzt sorgfältig ausgewähltes und, soweit gesetzlich erforderlich (z. B. nach § 34a GewO), qualifiziertes Personal ein.

3.3. Ausfälle von Mitarbeitern durch Krankheit oder andere unvorhersehbare Gründe versucht VollSicherheit schnellstmöglich durch Ersatzpersonal zu kompensieren. Ein Anspruch auf den Einsatz einer bestimmten Person besteht seitens des Auftraggebers nicht.

3.4. Mitarbeiter, die nicht von VollSicherheit beauftragt sind, dürfen den zugewiesenen Einsatzbereich nicht eigenmächtig übernehmen. Weisungsbefugt gegenüber den Mitarbeitern ist primär VollSicherheit.

4. Pflichten des Auftraggebers

4.1. Der Auftraggeber stellt sicher, dass am Einsatzort alle erforderlichen Voraussetzungen (z. B. Strom, Wasser, Zugangsberechtigungen, Einweisungen in Gefahrenquellen) für die Leistungserbringung kostenfrei zur Verfügung stehen.

4.2. Bei Veranstaltungen ist der Auftraggeber verpflichtet, ein eventuell notwendiges Sicherheitskonzept (z. B. nach VStättVO) vorzulegen. Liegt kein Konzept vor, berät VollSicherheit gerne gesondert; die Verantwortung für die behördliche Genehmigung liegt beim Auftraggeber.

4.3. Der Auftraggeber verpflichtet sich, gefundene Gegenstände, die von Mitarbeitern der VollSicherheit übergeben werden, entgegenzunehmen.

5. Abwerbeverbot

Der Auftraggeber verpflichtet sich, während der Dauer des Vertragsverhältnisses und für einen Zeitraum von sechs Monaten danach keine Mitarbeiter von VollSicherheit abzuwerben oder direkt zu beschäftigen. Für jeden Fall der schuldhaften Zuwiderhandlung verpflichtet sich der Auftraggeber (sofern er Unternehmer ist), eine Vertragsstrafe in Höhe von 2.000,00 € zu zahlen.

6. Preise und Zahlungsbedingungen

6.1. Es gelten die im Angebot bzw. Vertrag vereinbarten Preise zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

6.2. Rechnungen sind sofort nach Erhalt ohne Abzug fällig, sofern kein anderes Zahlungsziel vereinbart wurde.

6.3. Gerät der Auftraggeber in Verzug, ist VollSicherheit berechtigt, Mahngebühren in angemessener Höhe (pauschal 5,00 € ab der 2. Mahnung) sowie Verzugszinsen zu berechnen.

6.4. Bei Dauerschuldverhältnissen ist VollSicherheit berechtigt, die Preise anzupassen, wenn sich lohnintensiven Kosten (Tarifverträge, gesetzlicher Mindestlohn) erhöhen. Dies wird dem Auftraggeber rechtzeitig schriftlich mitgeteilt.

7. Stornierung und Kündigung

7.1. Bei einmaligen Aufträgen (z. B. Veranstaltungsschutz) gelten folgende Stornierungsbedingungen, sofern im Angebot nicht anders geregelt:

  • Bis 7 Tage vor Einsatzbeginn: kostenfrei.

  • Bis 72 Stunden vor Einsatzbeginn: 50 % des Netto-Auftragswertes.

  • Ab 48 Stunden vor Einsatzbeginn: 100 % des Netto-Auftragswertes. Dem Auftraggeber bleibt ausdrücklich der Nachweis gestattet, dass VollSicherheit kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist (z. B. durch anderweitigen Einsatz des Personals).

7.2. Bei kurzfristigen Aufträgen (Anfrage unter 24 Stunden vor Beginn) wird ein Eilzuschlag von 15 % erhoben.

7.3. Dauerschuldverträge können, sofern nicht anders vereinbart, mit einer Frist von 4 Wochen zum Monatsende gekündigt werden. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

8. Haftung

8.1. VollSicherheit haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen.

8.2. Für Sach- und Vermögensschäden haftet VollSicherheit bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet VollSicherheit nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten), und zwar begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.

8.3. Für Schäden, die durch Mitarbeiter von VollSicherheit verursacht werden, besteht eine Betriebshaftpflichtversicherung (bei andsafe AG).

8.4. Haftungsausschlüsse:

  • Für Schlüsselverluste wird nur gehaftet, wenn diese persönlich und gegen Protokoll übergeben wurden.

  • Für Wertsachen, Bargeld oder Wertpapiere wird keine Haftung übernommen, es sei denn, deren Bewachung wurde explizit und schriftlich vereinbart und die Werte wurden ordnungsgemäß übergeben.

9. Datenschutz

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt zur Vertragserfüllung gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO. Die Daten werden vertraulich behandelt und nicht an unbefugte Dritte weitergegeben. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte unserer Datenschutzerklärung auf der Webseite.

10. Widerrufsrecht für Verbraucher

Verbrauchern (Privatpersonen) steht bei Fernabsatzverträgen (Vertragsschluss per Telefon/E-Mail) ein gesetzliches Widerrufsrecht zu.

Widerrufsbelehrung

Widerrufsrecht

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (VollSicherheit, Inh. Dawood Awad, Willy-Jannasch-Straße 4, 03042 Cottbus, E-Mail: info@vollsicherheit.de, Tel.: 015565280551) mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren.

Folgen des Widerrufs

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist.

Erlöschen des Widerrufsrechts

Ihr Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn wir die Dienstleistung vollständig erbracht haben und mit der Ausführung der Dienstleistung erst begonnen haben, nachdem Sie dazu Ihre ausdrückliche Zustimmung gegeben haben und gleichzeitig Ihre Kenntnis davon bestätigt haben, dass Sie Ihr Widerrufsrecht bei vollständiger Vertragserfüllung durch uns verlieren.

11. Streitbeilegung

Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit: https://ec.europa.eu/consumers/odr. Wir sind nicht bereit oder verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

12. Schlussbestimmungen

12.1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

12.2. Ist der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist der Gerichtsstand Cottbus. Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.

12.3. Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam.

Stand: 04.10.2025, Cottbus.